Allgemeines zu Tierischen Nebenprodukten (u. a. Tierkörperbeseitigung)
Tierische Nebenprodukte/ Tierkörperbeseitigung
Privatpersonen dürfen kleine Mengen an Lebensmitteln, die im eigenen Haushalt angefallen sind, entsprechend den Vorgaben der GOA über den Restmüll (Hausmüll) entsorgen.
Tod von Heimtieren
Heimtiere müssen nach ihrem Tod ordnungsgemäß beseitigt werden. Dieses kann auf eine der folgenden Arten geschehen:
- Vergraben auf dem eigenen Grundstück – nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze – unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht
- Vergraben auf dafür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen)
- Abgabe an Tierkrematorien.
Für den Ostalbkreis ist der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken (ZTN) zuständig.