Neben tierschutzrechtlichen Vorgaben gibt es auch tierseuchenrechtliche Vorschriften zur Aquakultur. Als Betreiber einer Aquakultur sind Sie verpflichtet, folgende Vorgaben einzuhalten: Registrierung von Fischhaltung
Externe Links Fischgesundheitsdienst (Tierseuchenkasse Baden-Württemberg) Download Fischseuchenverordnung: Registrierungs- und Genehmigungspflicht seit 2008 (pdf, 99.6 KB)