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Registrierantrag für Landtiere durchführen

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Alpakas), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies dem Veterinäramt vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Hobbyhalter und sieht keine Bestandsuntergrenzen vor. Um der Anzeigepflicht nachzukommen, ist ein Tierhalterantrag mit den entsprechenden Daten auszufüllen und dem Veterinäramt zuzusenden.

Der Ort der Tierhaltung muss sich im Ostalbkreis befinden.

Nach Eingang des Tierhalterantrags prüft die untere Veterinärbehörde diesen auf Vollständigkeit. Ist eine Vollständigkeit gegeben, erhalten Sie die Registriernummer und die HIT-Zugangsdaten per Post.

Die Registrierung der Tierhaltung hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Vollständig ausgefüllter Tierhalterantrag.

Für die Registrierung Ihrer Tierhaltung fallen keine Kosten an.

Die vergebene Registriernummer ist an den Ort der Tierhaltung auf Gemeindeebene gebunden. Sofern die Tierhaltung in eine neue Gemeinde verlegt wird ist eine neue Betriebsnummer zu beantragen. Verfügt die Tierhaltung über mehrere Standorte in mehreren Gemeinden, so ist für jeden Standort eine eigene Betriebsnummer erforderlich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.

Keiner

Verordnung (EU) 2016/429

Gesamtverantwortung Landratsamt Ostalbkreis

Stand: 06.07.2026

Landratsamt Ostalbkreis
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Dienstgebäude:
Julius-Bausch-Straße 12
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1830
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