Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Alpakas), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies dem Veterinäramt vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Hobbyhalter und sieht keine Bestandsuntergrenzen vor. Um der Anzeigepflicht nachzukommen, ist ein Tierhalterantrag mit den entsprechenden Daten auszufüllen und dem Veterinäramt zuzusenden.