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Registrierantrag als gewerblicher Unternehmer durchführen

Die zuständigen Behörden haben gemäß Artikel 93 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht“) u. A. folgende Unternehmen zu registrieren: Transportunternehmer, die gehaltene Huftiere zwischen Mitgliedsstaaten transportieren (Artikel 87); Unternehmer, die unabhängig von einem Betrieb Auftriebe durchführen (Artikel 90); Betriebe, die einer Zulassung bedürfen nach Artikel 94 der Verordnung (EU) 2016/429 oder einer Registrierung / Zulassung nach Artikel 3 oder Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035. Die Erhebung Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten, deren Speicherung in der HI-Tier-Datenbank und die sonstige Datenverarbeitung dieser Daten ist erforderlich, um diese europarechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Aufgrund der unterschiedlichen Betriebsformen variieren die Voraussetzungen sehr stark. Bitte erfragen Sie daher vorab beim Veterinäramt Ostalbkreis unter veterinaeramt@ostalbkreis.de, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Nach Eingang des Registrierantrags prüft die untere Veterinärbehörde, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eventuell fordert diese dann weitere Unterlagen bei Ihnen an. Möglicherweise ist vorab die Abnahme der Räumlichkeiten erforderlich. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie die Registriernummer und ggf. die HIT-Zugangsdaten per Post.

Die Registrierung/Zulassung des Unternehmens hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.

Aufgrund der unterschiedlichen Betriebsformen und individuellen Gegebenheiten sind je nach Situation unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Bitte erfragen Sie daher vorab beim Veterinäramt Ostalbkreis unter veterinaeramt@ostalbkreis.de, welche Unterlagen von Ihnen eingereicht werden müssen.

Der Registrierantrag zur Vergabe der Registriernummer erfolgt kostenlos. Der notwendige Zulassungsbescheid ergeht gebührenpflichtig.

Keine

Keiner

Gesamtverantwortung Landratsamt Ostalbkreis

Stand: 06.07.2026

Landratsamt Ostalbkreis
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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