Ab dem 01.01.2023 liegt eine Mitteilungspflicht gemäß Tierarzneimittelgesetz (TAMG) für alle Tierhaltenden vor, die berufs- oder gewerbsmäßig Rinder, Schweine, Hühner oder Puten halten.
Ab dem 01.01.2023 liegt eine Mitteilungspflicht gemäß Tierarzneimittelgesetz (TAMG) für alle Tierhaltenden vor, die berufs- oder gewerbsmäßig Rinder, Schweine, Hühner oder Puten halten.