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Anzeige und Registrierung von Tierhaltungen

Als vorbeugende Maßnahme gegen die Verbreitung von Tierseuchen schreiben diverse Verordnungen die Registrierungs- oder Genehmigungspflicht für verschiedene Tierarten vor:

  • Nutztier- und Hobbytierhaltung
    • Rinder
    • Schweine
    • Schafe
    • Ziegen
    • Einhufer (Pferde, Esel, Zebra und andere)
    • Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel und sonstiges Geflügel)
    • sonstige Tiere (Alpakas, Lamas, Damwild, Rotwild, Wildschweine usw.)
  • Bienen
  • Fische
Dem Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sind sowohl
  • die Aufnahme der Tierhaltung,
  • Änderungen in der Anzahl der gehaltenen Tierarten,
  • Aufgabe der Tierhaltung einzelner Arten oder
  • Aufgabe der gesamten Tierhaltung
anzuzeigen. Im Anschluss an die Anzeige bekommen die Tierhalter eine Registriernummer zugewiesen.
Zu beachten ist, dass die Haltung einzelner Tierarten auch bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anzuzeigen ist.

Weitere Infos zu den einzelnen Tierarten finden Sie unter Tierhaltungen.