Anzeige und Registrierung von Tierhaltungen
Als vorbeugende Maßnahme gegen die Verbreitung von Tierseuchen schreiben diverse Verordnungen die Registrierungs- oder Genehmigungspflicht für verschiedene Tierarten vor:
- Nutztier- und Hobbytierhaltung
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer (Pferde, Esel, Zebra und andere)
- Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel und sonstiges Geflügel)
- sonstige Tiere (Alpakas, Lamas, Damwild, Rotwild, Wildschweine usw.)
- Bienen
- Fische
Dem Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sind sowohl - die Aufnahme der Tierhaltung,
- Änderungen in der Anzahl der gehaltenen Tierarten,
- Aufgabe der Tierhaltung einzelner Arten oder
- Aufgabe der gesamten Tierhaltung
anzuzeigen. Im Anschluss an die Anzeige bekommen die Tierhalter eine Registriernummer zugewiesen.
Zu beachten ist, dass die Haltung einzelner Tierarten auch bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anzuzeigen ist.
Weitere Infos zu den einzelnen Tierarten finden Sie unter Tierhaltungen.