Neben tierschutzrechtlichen Vorgaben gibt es auch tierseuchenrechtliche Vorschriften zur Schweinehaltung.
Als Schweinehalter sind Sie verpflichtet, folgende Vorgaben einzuhalten:
- Registrierung der Schweinehaltung
- Führung Bestandsregister
- Ordnungsgemäße Kennzeichnung der Schweine (Ohrmarken)
- Ausfüllen Begleitpapier Schweine bei Verbringung
- Zugangs- und Abgangsmeldungen in HI-Tier
- Stichtagsmeldung Schweinebestand zum 1. Januar des Jahres in HI-Tier
- Führung von Aufzeichnungen über Arzneimittelanwendungen (Bestandsbuch)
- Erfüllung der Voraussetzungen für das Betreiben einer Auslauf- und Freilandschweinehaltung gemäß der Schweinehaltungshygieneverordnung
- Beitragspflicht für Schweinehalter bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Weitere Informationen und Formulare zu oben genannten Punkten finden Sie auf der Homepage des Landesverbands Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV).