Heimtierausweise dürfen nur an ermächtige Tierärzte ausgegeben werden, wofür diese registriert werden müssen. Erst nach der erfolgten Registrierung erhalten praktizierende Tierärzte die notwendige Betriebsnummer, um Heimtierausweise über die HIT-Datenbank beziehen zu können. Online-Antrag Registrierantrag ermaechtigter Tierarzt Voraussetzungen Für die Registrierung und Erteilung der Betriebsnummer ist die Niederlassung als praktizierender Tierarzt Voraussetzung. Eine Registrierung benötigen lediglich die Praxisinhaber, Assistenztierärzte und Praxisvertreter benötigen keine eigene Registriernummer, sondern agieren unter der Verantwortung des Praxisinhabers. Bei einer gleichberechtigten Praxisgemeinschaft (GbR, GmbH oder GmbH & Co.KG) ist nur eine Betriebsnummer für den Praxisstandort erforderlich. Werden mehrere Praxen an einem Standort betrieben, so ist für jede Praxis eine eigene Betriebsnummer zu beantragen. Verfahrensablauf Die untere Veterinärbehörde prüft die Berechtigung zur Erteilung einer Betriebsnummer. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Betriebsnummer und die HIT-Zugangsdaten per Post. Fristen Eine Bestellung von Heimtierausweisen ist erst nach erfolgter Registrierung und Erteilung einer Betriebsnummer möglich. Erforderliche Unterlagen Nachweis über die Niederlassung als praktizierender Tierarzt. Kosten Es fallen keine Gebühren an. Vertiefende Informationen Nähere Informationen zur Bestellung der Heimtierausweise erhalten Sie unter https://www.hi-tier.de/infoHTP.html. Hinweise Die vergebene Betriebsnummer ist an den Ort der Tätigkeit/Niederlassung auf Gemeindeebene gebunden. Sofern ein Tierarzt den Standort der Praxis in eine andere Gemeinde verlegt, ist eine neue Betriebsnummer zu beantragen. Verfügt eine Praxis über mehrere Standorte, so ist für jeden Standort eine eigene Betriebsnummer erforderlich. Rechtsbehelf Keiner. Rechtsgrundlage Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2026/131 der Kommission vom 20. Januar 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Tiergesundheitsanforderungen für die Verbringung von Heimtieren zu nichtkommerziellen Zwecken. Freigabevermerk Gesamtverantwortung Landratsamt Ostalbkreis Stand: 06.07.2026
Adresse Landratsamt OstalbkreisVeterinärwesen und LebensmittelüberwachungDienstgebäude: Julius-Bausch-Straße 1273430 AalenTelefon: 07361 503-1830 Telefax: 07361 503-1840 E-Mail senden So finden Sie zu uns