Am 1. September 2012 ist das neue, erweiterte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft getreten.
Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Sofern Sie eine Auskunft nach dem VIG wünschen, ist dies auch formlos möglich. Ihren Antrag können Sie an nebenstehende Adresse richten.
Um Nachfragen zu vermeiden, beachten Sie dabei bitte, dass Sie Ihre Anfrage so klar und eindeutig wie möglich stellen.
Ist bei der Verbraucheranfrage ein Dritter (beispielsweise ein Gastwirt oder ein Hersteller eines Produktes) betroffen, so ist dieser gemäß VIG anzuhören.
Gegebenenfalls liegen Ausschluss-, Beschränkungs- oder Ablehnungsgründe vor, die zu einer Ablehnung eines Antrags auf Auskunft führen können.