Neben tierschutzrechtlichen Vorgaben gibt es auch tierseuchenrechtliche Vorschriften zur Geflügelhaltung. Als Geflügelhalter sind Sie verpflichtet, folgende Vorgaben einzuhalten: Registrierung der Geflügelhaltung Führung Bestandsregister Pflicht zur Impfung von Newcastle Disease Führung von Aufzeichnungen über Arzneimittelanwendungen (Bestandsbuch) Beitragspflicht für Rinderhalter bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Bei gemeinsamer Haltung von Gänsen/Enten und Hühnern/Puten besteht die Möglichkeit der Anzeige einer Sentinelhaltung.
Mehr zu diesem Thema Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) - Vogelgrippe/Geflügelpest Schlachtung von eigenem Geflügel zur Direktvermarktung Download Merkblatt für Geflügelhalter (pdf, 133.4 KB) Formulare / Online-Anträge Bestandsregister für eine Geflügelhaltung (pdf, 115.7 KB) Anzeige einer Sentinelhaltung von Geflügel (nicht barrierefrei) (pdf, 51.2 KB)