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Schlachtung von eigenem Geflügel zur Direktvermarktung

Die Schlachtung von eigenem Geflügel und die Abgabe an Endverbraucher stellt für immer mehr landwirtschaftliche Betriebe eine zusätzliche Wertschöpfungsmöglichkeit dar. Doch es sind wichtige Grundanforderungen an Tierschutz und Lebensmittelhygiene zu beachten:

  1. Wer nur einzelne Tiere schlachtet und abgibt, muss sachkundig töten und schlachten können und es muss die Basishygiene beim Schlachten beachtet werden.
  2. Wer mehr als 50 Tiere pro Jahr schlachtet, muss einen Sachkundelehrgang absolvieren (z.B. am Versuchs- und Bildungszentrum in Kitzingen) und einen Sachkundenachweis beim Veterinäramt beantragen und
    • der Geflügelbestand muss 2x pro Jahr von einem Amtstierarzt untersucht werden, dies ersetzt die Schlachttieruntersuchung,
    • die Schlacht- und Kühlräume müssen bestimmte Hygieneanforderungen erfüllen und unterliegen der Lebensmittelüberwachung. Deshalb bitte vor Aufnahme der Schlachttätigkeit beim Veterinäramt zur Abnahme melden.

Falls Geflügel aus anderen Betrieben geschlachtet werden soll (Lohnschlachtung) oder die Schlachtkörper überregional vermarktet werden sollen, ist dies nur nach erfolgter EU-Zulassung möglich. Hier muss bei jeder Schlachtung auch eine reguläre Schlachttier- und Fleischuntersuchung stattfinden.

Für weitergehende Informationen und für Informationen zu Sachkundeschulungen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.