Halten von Tieren
Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Ostalbkreis ist Ihr Kontakt zu allen Fragen zur tierschutzgerechten Tierhaltung sowie für den Tierschutz bei Privat- und Hobbytierhaltungen.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.