Wer einen Aquakulturbetrieb oder Angelteich, einen Fischtransport- oder -verarbeitungsbetrieb unterhält, privat einen Fischteich (auch Zierfische) hat, welcher eine direkte Verbindung zu natürlichen Gewässern besitzt und keine Abwasseraufbereitungsanlage vorhanden ist, muss seine Haltung beim Veterinäramt anzeigen. Um der Anzeigepflicht nachzukommen, ist ein Tierhalterantrag mit den entsprechenden Daten auszufüllen und dem Veterinäramt zuzusenden. (für Aquakulturbetrieben, Fischverarbeitungsbetrieben in denen die Tiere erst noch getötet werden und für in einem Weichtierzuchtgebiet gelegenen Versand- oder Reinigungszentrum, ist zusätzlich eine Genehmigung notwendig.) Online-Antrag Registrierantrag Wassertiere Voraussetzungen Der Ort der Tierhaltung muss sich im Ostalbkreis befinden. Verfahrensablauf Nach Eingang des Tierhalterantrags prüft die untere Veterinärbehörde diesen auf Vollständigkeit. Ist eine Vollständigkeit gegeben, erhalten Sie die Registriernummer und die HIT-Zugangsdaten per Post. Fristen Die Registrierung der Fischhaltung hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen. Erforderliche Unterlagen Vollständig ausgefüllter Tierhalterantrag. Kosten Für die Registrierung Ihrer Tierhaltung fallen keine Kosten an. Hinweise Die vergebene Registriernummer ist an den Ort der Tierhaltung auf Gemeindeebene gebunden. Sofern die Tierhaltung in eine neue Gemeinde verlegt wird ist eine neue Betriebsnummer zu beantragen. Verfügt die Tierhaltung über mehrere Standorte in mehreren Gemeinden, so ist für jeden Standort eine eigene Betriebsnummer erforderlich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt. Rechtsbehelf Keiner. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) 2016/429 Freigabevermerk Gesamtverantwortung Landratsamt Ostalbkreis Stand: 06.07.2026
Adresse Landratsamt OstalbkreisVeterinärwesen und LebensmittelüberwachungDienstgebäude: Julius-Bausch-Straße 1273430 AalenTelefon: 07361 503-1830 Telefax: 07361 503-1840 E-Mail senden So finden Sie zu uns