Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein. Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen. Voraussetzungen Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt. Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck beziehungsweise auch bei der Reinigung davon. Verfahrensablauf In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen. Dies ist jedoch keine lebensmittelrechtliche Vorgabe. Fristen keine Erforderliche Unterlagen keine Kosten keine Vertiefende Informationen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen "Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten" - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Internetseiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter sowie der Veterinärämter in Baden-Württemberg Allgemeine Hinweise für den lebensmittelrechtlichen Status von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abgabe von Lebensmitteln (PDF) die nicht unter die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 für Lebensmittelunternehmen fallen" erstellt. Der Leitfaden dient den Behörden als Empfehlung. Er ist nicht rechtsverbindlich. Hinweise keine Rechtsbehelf kein Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene Verordnung über Anforderungen an die Hygiene bei der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung, LMHV) Freigabevermerk 12.12.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Adresse Landratsamt OstalbkreisVeterinärwesen und LebensmittelüberwachungDienstgebäude: Julius-Bausch-Straße 1273430 AalenTelefon: 07361 503-1830 Telefax: 07361 503-1840 E-Mail senden So finden Sie zu uns Mehr zu diesem Thema Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen Download Ratgeber "Lebensmittel auf Vereins- und Straßenfesten" (pdf, 181.1 KB) Ratgeber "Lebensmittel auf Vereins- und Straßenfesten" in englischer Sprache (pdf, 181.3 KB) Ratgeber "Lebensmittel auf Vereins- und Straßenfesten" in italienischer Sprache (pdf, 181.8 KB) Ratgeber "Lebensmittel auf Vereins- und Straßenfesten" in mazedonischer Sprache (pdf, 182.8 KB) Ratgeber "Lebensmittel auf Vereins- und Straßenfesten" in türkischer Sprache (pdf, 197.7 KB)