Schaf- und Ziegenhaltung
Neben tierschutzrechtlichen Vorgaben gibt es auch tierseuchenrechtliche Vorschriften zur Schaf- und Ziegenhaltung.
Als Schaf- und Ziegenhalter sind Sie verpflichtet, folgende Vorgaben einzuhalten:
Weitere Informationen und Formulare zu oben genannten Punkten finden Sie auf der Homepage des Landesverbands Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV).