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Immissionsschutz

Zu den Aufgaben des Fachbereichs Immissionsschutz gehören die Überwachung und der Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie sämtlicher darauf basierender Vorschriften.

  • Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
    • Neuerrichtung einer Anlage
    • einfache oder wesentliche Änderung einer Anlage
    • Teilgenehmigung
  • Zulassung des vorzeitigen Beginns
  • Verfahrensbeschleunigung (Vorantragsberatung/-konferenz bzw. Antragskonferenz)
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • nachträgliche Anordnungen
  • Nachbarschaftsbeschwerden (Lärm/Gerüche)