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Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Möchten Sie eine Beschwerde über Ihren Arbeitgeber einreichen?

Sie können hierfür das Online-Formular verwenden oder eine E-Mail mit den erforderlichen Angaben senden.

Es wird empfohlen, bezüglich der Beschwerde zunächst auf den Arbeitgeber und den Betriebsrat zuzugehen.

Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie die Bereiche entnehmen, für die der Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht arbeitsschutzrechtlich zuständig ist:

ZuständigkeitKeine Zuständigkeit
ArbeitsschutzorganisationTarifrechtliche Angelegenheiten
Arbeitsplätze, Arbeitsstätten (z.B. Raumlüftung, Raumtemperatur, Lärm am Arbeitsplatz, Nichtraucherschutz)Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsschutz, Scheinbeschäftigung), Gewerberecht (Erlaubnisverfahren, An-/Ab-/Ummeldungen)
Ergonomie (Arbeitsbedingungen)Unlauterer Wettbewerb (Wettbewerbsverzerrung)
Arbeitsmittel (z.B. Laser, Maschinensicherheit )Schwarzarbeit, Mindestlohn
Überwachungsbedürftige Anlagen (z.B. Druckbehälter, Aufzüge)Datenschutz (z.B. betriebliche Videoüberwachung)
Gefahrstoffe incl. explosionsgefährliche Stoffe u. biologische ArbeitsstoffeStrahlenschutz (ionisierende Strahlung, radioaktive Strahlung, Röntgengeräte)
Beförderung gefährlicher GüterHeimarbeit
Psychische Belastungen (z.B. Mobbing)Mutterschutz
Arbeitszeit (z.B. Überwachung, Überprüfung von Verstößen, Erteilung von Bewilligungen und Ausnahmen)Zollrechtliche Angelegenheiten (z.B. Einfuhr von Produkten, Maschinen)
Kinder-, Jugendarbeitsschutz (Ausbildung, Ferienarbeit)Produktsicherheit (Inverkehrbringen von Geräten, Produkten, Anlagen)
Arbeitsmedizin (arbeitsmedizinische Vorsorge und Nachsorge)