Sie wohnen in der Nähe von Industrie- oder Gewerbebetrieben und fühlen sich durch deren Schall- und Geruchsemissionen gestört? In solchen Fällen können Sie sich an die für den Betrieb zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Lärm oder Gerüchen und auch über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation. Online-Antrag Schall-, Geruchs- oder Lichtemissionen von Industrieanlagen oder stationären Geräten - Beschwerde einreichen Voraussetzungen keine Verfahrensablauf Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an die zuständige Stelle. Machen Sie möglichst genaue Angaben zu folgenden Punkten: Name des Betriebs Zeit der Belästigung (zum Beispiel "Es ist gegen ... Uhr besonders laut.") Art der Belästigung (zum Beispiel "Es riecht wie ...") Die zuständige Behörde prüft Ihre Beschwerde und veranlasst gegebenenfalls Maßnahmen gegenüber dem Verursacher zur Verbesserung. Fristen keine Erforderliche Unterlagen keine Kosten in den meisten Fällen: keine Hinweis: Entstehen bei den Ermittlungen mehr als geringfügige Kosten, kann die Behörde Verwaltungsgebühren erheben. Die Behörde informiert Sie darüber. Bearbeitungsdauer abhängig vom Einzelfall Vertiefende Informationen Homepage der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg Hinweise Je genauer Ihre Beschreibung ist, desto einfacher und schneller kann die Behörde bei den jeweiligen Betrieben ermitteln beziehungsweise die Situation einschätzen. Rechtsbehelf keine Rechtsgrundlage Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): § 52 Überwachung, Einschränkungen von Grundrechten Freigabevermerk 06.07.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg
Adresse Landratsamt OstalbkreisUmwelt und GewerbeaufsichtDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenTelefon: 07361 503-1381Telefax: 07361 503-1734 E-Mail senden So finden Sie zu uns