Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen neu errichten oder wesentlich ändern wollen oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen. Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer prüfpflichtigen Anlage reichen Sie mindestens 6 Wochen im Voraus bei der zuständigen Behörde ein. Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn für die Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder Anlagen Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften sind, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Das ist grundsätzlich bei Genehmigungen nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg oder dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gegeben. Online-Antrag Allgemeine Anzeige (außer Heizöl- und JGS-Anlagen) Voraussetzungen Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen. Verfahrensablauf Wenn Sie die Anzeige online einreichen wollen: Sie reichen die Anzeige über den Onlinedienst ein. Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach. Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann. Die Behörde kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen. Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail senden wollen: Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der zuständigen Behörde zu zu. Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren. Fristen Bitte richten Sie Ihre Anzeige mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde. Erforderliche Unterlagen Ausgefülltes Anzeigeformular Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen) Gegebenenfalls Sachverständigengutachten Kosten Gebühren werden nur fällig, wenn die zuständige Behörde zusätzliche Maßnahmen anordnen muss. Grundlage für die Gebührenermittlung sind die Rechtsverordnung und Satzung der jeweils zuständigen Behörde sowie die Regelungen des Landesgebührengesetzes. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung dauert zwischen 2 und 6 Wochen. Hinweise Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete können Sie auch im Internet beim Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg abfragen. Sie können hier: Hochwassergefahrenkarten einsehen. Rechtsbehelf kein Rechtsgrundlage Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 § 40 Anzeigepflicht Freigabevermerk 01.08.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Adresse Landratsamt OstalbkreisUmwelt und GewerbeaufsichtDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenTelefon: 07361 503-1381Telefax: 07361 503-1734 E-Mail senden So finden Sie zu uns