Kreislaufwirtschaft (Abfallrecht)
Zu den Aufgaben des Fachbereichs Kreislaufwirtschaft (Abfallrecht) gehören die Überwachung und der Vollzug der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Landesabfallgesetzes Baden-Württemberg, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Abfallverbringungsgesetz, Verpackungsgesetz, Batteriegesetz sowie sämtlicher darauf basierender Vorschriften.
Aufgaben sind insbesondere:
- Erteilung von Beförderungserlaubnissen
- Anzeigeverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
- Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen
- Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben
- Vollzug der Altfahrzeug-Verordnung, Altholzverordnung
- Unerlaubte Abfallablagerungen und wilde Müllablagerungen
- Überwachung der Verwertung von Klärschlämmen und Bioabfällen
- Deponien zur Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt (Deponieklasse 0)
Landratsamt OstalbkreisUmwelt und Gewerbeaufsicht
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