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Kreislaufwirtschaft (Abfallrecht)

Zu den Aufgaben des Fachbereichs Kreislaufwirtschaft (Abfallrecht) gehören die Überwachung und der Vollzug der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Landesabfallgesetzes Baden-Württemberg, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Abfallverbringungsgesetz, Verpackungsgesetz, Batteriegesetz sowie sämtlicher darauf basierender Vorschriften.

Aufgaben sind insbesondere:
  • Erteilung von Beförderungserlaubnissen
  • Anzeigeverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
  • Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen
  • Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben
  • Vollzug der Altfahrzeug-Verordnung, Altholzverordnung
  • Unerlaubte Abfallablagerungen und wilde Müllablagerungen
  • Überwachung der Verwertung von Klärschlämmen und Bioabfällen
  • Deponien zur Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt (Deponieklasse 0)