Waldwegebau muss sich an geltende forstliche Standards halten. Deren Einhaltung überprüft der Revierleiter oder die Revierleiterin.
Rückegeasse und Erdwege
sind Fahrlinien für Forstmaschinen zur Waldbewirtschaftung. Die forstlichen Standards sind:
- maximal 4 m breit
- auf ganzer Länge unbefestigt (mit Ausnahme von Einmündungen in LKW-Fahrwege, die auf ca. 10 m befestigt werden können)
- Abstand von Gasse zu Gasse mindestens 20 m
Für unbefestigte Rückegassen und Erdwege wird keine Genehmigung benötigt.
Befestigte Maschinenwege
sind häufig genutzte, forstmaschinenbefahrbare Wege. Hier gelten folgende Standards:
- maximal 4 m breit
- Auskoffern der Trasse (Erdaushub wird vor Ort eingebaut)
- Aufbauhöhe der befestigten Fahrbahn 20 bis max. 60 cm (abhängig vom Untergrund)
Werden mehr als 50 % der Weglänge befestigt, ist eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen!
LKW-Fahrwege
werden für den Abtransport des Holzes per LKW ins Sägewerk benötigt. Standards sind z.B.:
- maximal 10 % Steigung
- Entwässerungsgräben und Dolen
Eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde ist erforderlich. Für den Privatwald gibt es Förderprogramme.