Bodenschutzkalkung im Wald
Bodenschutzkalkung gegen die Folgen des Klimawandels
Durch die Bodenschutzkalkung können auch Verbesserungen der Wasserversorgung erzielt werden, was angesichts der aktuellen Klimaveränderungen eine zunehmende Bedeutung bekommt. Laut Forstexperten ist davon auszugehen, dass flachgründige Wurzelsysteme auf versauerten Standorten durch Bodenschutzkalkungen tiefgründiger werden. Dies fördert die Erschließung von tieferliegenden Wasser- und Nährstoffvorkommen sowie die Stabilisierung durch tiefergreifende Grobwurzeln. Außerdem kann durch eine Bodenschutzkalkung häufig bestehender Kaliummangel im Boden behoben werden. Kaliummangel lähmt die Schließfunktion der Spaltöffnungen in den Blättern, was zu einer erhöhten Transpiration führt und die Anfälligkeit der Bäume für Trockenschäden erhöht.Mit dem Kalkungskonzept der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg soll daher der Bodenzustand, als Grundlage für einen Wald mit hoher Biodiversität, der den Herausforderungen des Klimawandels standhält, wieder deutlich verbessert werden.
Bodenschutzkalkung im Ostalbkreis
Die Planung, Ausschreibung und Überwachung der Durchführung der Bodenschutzkalkungen im Ostalbkreis übernimmt die Untere Forstbehörde des Ostalbkreises. Für die Planung wurden landesweit erfasste Informationen über den Bodenzustand herangezogen und durch Bodenproben im Kommunal- und Privatwald ergänzt. Auf dieser Grundlage werden Karten erstellt, die als Planungsgrundlage für die Kalkungsmaßnahme dienen. Im weiteren Verlauf der Planung kommt es zur Abstimmung mit den zuständigen Behörden für Naturschutz und Wasserwirtschaft. Kalkungssensible Flächen werden ausgespart.Förderung der Bodenschutzkalkung im Kommunal- und Privatwald
Grundsätzlich steht die Teilnahme an einer Waldkalkung allen Waldbesitzarten mit kalkungswürdigen Waldflächen offen. Die EU fördert die Bodenschutzkalkung im Privat-/Kommunalwald unter 30 ha mit 100 Prozent der entstehenden Nettokosten. Lediglich die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und muss vom Eigentümer selbst getragen werden. Größere Waldbesitzer (>30 ha) werden mit 90 Prozent der Nettokosten gefördert.In Privatwaldgebieten mit zersplittertem Waldbesitz besteht die Herausforderung darin, für die Kalkung ausreichend großen zusammenhängenden Waldgebieten von allen betroffenen Waldbesitzenden die Teilnahmebereitschaft zu erhalten.