Bei wasserbaulichen Maßnahmen, Eingriffen in Gewässer, Arbeiten in Quellbereichen, Veränderungen an Entwässerungsanlagen oder dem Umbau bachbegleitender Waldbestände ist eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Stellen erforderlich.
Weitere Informationen und Beratung erhalten Waldbesitzer bei:
- der unteren Forstbehörde
- der unteren Wasserbehörde
- den zuständigen Revierleitungen
- der Gemeindeverwaltung.