Für Flächenlosverkäufe gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ostalbkreises für den Verkauf von Flächenlosen (AGB-Fl)
Flächenlosverkauf
Die Verkaufspreise werden von der örtlich zuständigen Revierleitung im Einzelfall veranschlagt oder ergeben sich aus den zugeschlagenen Meistgeboten im Rahmen von Versteigerungen.
Bei Interesse richten Sie Ihre Anfrage direkt an eines der Forstreviere des Ostalbkreises.