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Allgemeine Fragen zum Eichenprozessionsspinner (EPS)

Der Eichenprozessionsspinner (wissenschaftlicher Name 'Thaumetapoea processionea') ist eine wärmeliebende heimische Nachtfalterart, die seit Mitte der 90er Jahre in Baden-Württemberg gehäuft auftritt. Seit dem Trockenjahr 2003 ist der Eichenprozessionsspinner auch im Ostalbkreis zu einem Problem geworden. Die letzten Massenvermehrungen waren in den Jahren 2008 und 2019/2020.

Die behaarten Raupen sind anfangs orange-schwarz längsgestreift, später gelb-grau und bis zu 5 cm lang. Später werden auffällige etwa fußballgroße Gespinstnester am Stamm unter Astanläufen oder in der Krone angelegt. Die Raupen wandern in langen Reihen oder breiten Bahnen zwischen Ruhe- und Fraßplatz umher, daher der Name Prozessionsspinner. An stark befallenen Eichen ist ab Juni/Juli auch der Blattverlust durch Fraß ein Zeichen. Der Falter selbst ist unscheinbar.

Der Falter fliegt bei Nacht zwischen Juli und September. Das Weibchen legt etwa 30 bis 300 Eier an vorjährigen Wipfeltrieben als Paket ab. Mit dem Laubaustrieb Ende April/Anfang Mai schlüpfen die Eiräupchen (erstes Larvenstadium). Sie bleiben die ersten Wochen in der oberen Krone und fressen unermüdlich. Erst von älteren Raupen (ab etwa 5. Larvenstadium) werden Gespinstnester gebildet. Sie dienen tagsüber zum Ruhen und werden abends zum Fressen verlassen. Später findet in den Gespinsten die Verpuppung statt.

An Stiel- und Traubeneiche. An anderen Baumarten frisst die Raupe nur vorübergehend.

Ältere EPS-Raupen (ab dem dritten von meist 6 Larvenstadien) besitzen als Verteidigungsmittel sogenannte Brenn- oder Gifthaare, die für viele Organismen reizende Eiweißstoffe enthalten. Diese widerhakenbewehrten Brennhaare sind nur 0,1-0,25 mm lang, sitzen in Büscheln auf der Raupenhaut und können bei Gefahr abgestoßen werden. Die langen, gut sichtbaren Raupenhaare sind hingegen ziemlich harmlos. (siehe Rasterelektronenmikroskop-Aufnahmen). Gelangen diese Brennhaare auf die Haut, in die Atemwege oder an die Augenbindehaut werden bei den meisten Menschen allergische Reaktionen ausgelöst, deren Stärke von der Intensität des Kontakts und der individuellen Disposition abhängen. Allgemein nimmt bei wiederholtem Kontakt die Heftigkeit der Abwehrreaktion zu! Typische Krankheitssymptome sind Hautausschlag an exponierten Hautpartien (vor allem Arme, Hände, Hals) und Quaddeln am ganzen Körper ("Raupendermatitis") sowie als Allgemeinerscheinungen Schwindel, Benommenheit und Fieber. Des Weiteren sind Atemwegsbeschwerden, Entzündung von Augenbindehaut und Auge oder gar ein anaphylaktischer Schock möglich.

Ja. Hunde können auf die Brennhaare empfindlich reagieren. Auch Pferde reagieren besonders empfindlich. Allergien können auch entstehen, wenn Gras oder Heu im Stall verfüttert wird, das unter befallenen Bäumen geerntet wurde. Ähnliche Reaktionen sind auch bei Schafen und Hasen bekannt.

Beim Aufenthalt im Freien besteht - je nach Verlauf der Witterung - in der Zeit von ca. Ende Mai bis Mitte Juli, also für gut 8 Wochen, ein erhöhtes Erkrankungs-Risiko. Dann nämlich, wenn man an, unter und neben befallenen Bäumen mit Brennhaaren in Kontakt kommt.

Eichenbestände mit Anzeichen für Eichenprozessionsspinner-Vorkommen sind in dieser Zeit zu meiden.
Befestigte Wege bitte nicht verlassen sowie Raupen und Gespinstnester keinesfalls berühren!
Kontaminierte Kleidungsstücke vorsichtig draußen wechseln und durch Wäsche anhaftende Brennhaare entfernen bzw. unschädlich machen.
Exponierte Körperstellen gründlich reinigen (Duschen).

Meiden von betroffenen Bereichen.
Befristete Sperrung von betroffenen Waldteilen.
Vorbeugender Pflanzenschutzmitteleinsatz für besonders heikle Objekte, die nicht gesperrt werden können. Die Maßnahmen können nur etwa Anfang Mai durch Personen mit einem entsprechenden Sachkundenachweis durchgeführt werden.

Beseitigen der Raupen und Gespinste durch Spezialisten.
Ab Juni können keine Insektizide mehr eingesetzt werden. Die Wirkung lässt nach und die Brennhaare der Raupen sind bereit vorhanden. Geeignetste Methode ist dann das Absaugen. Die Sauger müssen mit geeigneten Filtern ausgestattet sein Das Absaugen ist daher eine Aufgabe für Spezialisten! Diese Maßnahme kommt jedoch nur für Bäume in Frage, die über eine Hebebühne oder Drehleiter zugänglich sind. Erst wenn die Raupen zur Puppenruhe in den Gespinst-Nestern sitzen ist der günstige Zeitpunkt.
Kleine Nester in erreichbarerer Höhe könne auch von Laien entfernt werden. Das Tragen von Einwegschutzanzügen wird empfohlen. Die Brennhaare müssen vorab durch Besprühen der Nester mit Haarspray oder Sprühkleber fixiert werden. Gesammeltes Raupen- und Gespinstmaterial kann anschließend in stabilen, gut verschlossenen Plastikbeuteln im Hausmüll entsorgt werden.
Bei allen Arbeiten ist selbstverständlich darauf zu achten, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Bei unsachgemäßer Ausführung besteht die Gefahr, dass Brennhaare sogar noch weiter verteilt werden.

Das Fällen von exponierten Bäumen stellt den äußersten Fall dar, wenn der Aufwand für andere Maßnahmen auf Dauer nicht gerechtfertigt bzw. sicher genug ist und übrige Bedenken (insbesondere seitens Naturschutz) ausgeräumt werden können.

Bei zahlreichem Auftreten können die EPS-Raupen Kahlfraß an Eichen verursachen und damit die Vitalität der Bäume wesentlich und anhaltend schwächen, vor allem, weil der Eichenprozessionsspinner oft mit anderen Blattvertilgern gemeinsam auftritt. Die Schwächung führt dann zur Anfälligkeit für andere Krankheitserreger bis zum Absterben der Eichen. Die Raupenbekämpfung dient nicht nur der Vermögenserhaltung und dem Schutz des Erholungsverkehrs, sondern gerade auch der Bewahrung eines wertvollen Lebensraumtyps und der Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten.

Im Jahr 2025 Jahr hat die Population der Raupen in Teilen des Stadtgebiets Aalen und in Kirchheim a.R. und Unterschneidheim stark zugenommen. Im Jahr 2026 ist der Befall im ganzen Kreisgebiet sehr hoch.

Massenvermehrungen des EPS verlaufen in Wellen. I.d.R. steigt die Population 2-3 Jahre an und ebbt dann wieder ab. Im Ostalbkreis dürfte er aufgrund des Klimawandels zu einem immer wiederkehrenden Dauerproblem werden.

Der Grundstücks- bzw. Baumeingentümer muss dafür Sorge tragen, dass von seinem Eigentum keine Gefahren für andere ausgehen. Nachbarschaftliche Probleme sind privatrechtlich zu regeln. Soweit durch das Auftreten des Eichenprozessionsspinners auf Privatgrundstücken eine Gefahr oder Störung der öffentlichen Sicherheit vorliegt, ist der Grundstückseigentümer zur Beseitigung dieser Gefahr oder Störung verpflichtet. Er trägt auch die Kosten der Beseitigung.

Eine gesetzliche Meldepflicht für den Eichenprozessionsspinner besteht nicht.

Nester auf dem eigenen Grundstück sollten nicht persönlich entfernt werden. Auch vom Besprühen oder Begießen der Nester mit Wasser wird abgeraten, da die Brennhaare während des Besprühens oder nach dem Trocknen in die Luft und auf die Haut gelangen können. Falls Bäume auf dem eigenen Grundstück befallen sind, sollte ein Fachbetrieb mit Erfahrung in der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners beauftragt werden.

Dafür gibt es keine Vorgaben. Welches Unternehmen oder welche Verfahren am besten geeignet ist, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab.

Betroffene Bereiche sollten nach Möglichkeit gemieden werden.

Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden. Wenn ein Befall auf einem Nachbargrundstück vermutet wird, sollte am besten zuerst auf den Nachbarn zugegangen werden, um ihn auf den Befall und seine Verantwortlichkeiten hinzuweisen.

Falls durch das Auftreten des Eichenprozessionsspinners auf Privatgrundstücken eine Gefahr oder Störung der öffentlichen Sicherheit vorliegt, kann die Stadt als Ortspolizeibehörde unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr oder Störung anordnen, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Ob eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab und muss von Fall zu Fall entschieden werden.

Zwischen privaten Grundstückseigentümern bestehen grundsätzlich privatrechtliche Abwehr- und Unterlassungsansprüche. Sollte eine Gefahr oder Störung der öffentlichen Sicherheit durch den Eichenprozessionsspinner-Befall bestehen und ein polizeibehördliches Einschreiten im öffentlichen Interesse geboten sein, greift das öffentliche Polizeirecht.

Bei akuten Gesundheitsbeschwerden bitte unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Bei juckenden Hautausschlägen werden üblicherweise kortisonhaltige Salben verschrieben. Weisen Sie auf Ihren Verdacht hin. Möchten Sie das Auftreten von Raupen an für Menschen heiklen Stellen melden oder sofern Sie Fragen zur Bekämpfung haben, wenden Sie sich bei Vorkommen im Wald an den Geschäftsbereich Wald und Forstwirtschaft des Landratsamtes und bei Vorkommen innerorts oder auf Grünflächen an die Ordnungsämter der Städten und Gemeinden.