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Allgemeine Informationen zu abfallrechtlichen Vorschriften

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wurde die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) in deutsches Recht umgesetzt und das Abfallrecht umfassend modernisiert.

Ziel des Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes. Die Kreislaufwirtschaft wird konsequent auf die Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet, ohne etablierte ökologisch hochwertige Entsorgungsverfahren zu gefährden.

Welche Aufgaben obliegen dem Landkreis bzw. dem Landratsamt?

Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betreibt der Ostalbkreis im Rahmen der Überlassungspflicht die Entsorgung der im Kreisgebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung. Zur Erfüllung dieses Aufgabenspektrums bedient er sich der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA).

Einzelheiten über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie die Gebührenfestsetzung regelt die Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises.

Dem Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht obliegen mit dem Vollzug der Abfallgesetze und Verordnungen die Aufgaben der unteren Abfallrechtsbehörde (Überwachung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung).

Wohin entsorge ich welche Abfälle?

Über die Entsorgung häuslicher Abfälle informiert Sie die Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA), Im Wert 2/1, 73563 Mögglingen, Telefon 07174 2711-0.

Bei Fragen zur Entsorgung von gewerblichen Sonderabfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Sonderabfallagentur Baden Württemberg GmbH (SAA), 70736 Fellbach, Welfenstraße 15, Telefon 0711 951961-0.