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Immissionsschutz - Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.

Sie möchten den Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage wechseln.

Der Betreiberwechsel ist elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.

Bei Unvollständigkeit erfolgt eine Mitteilung durch die zuständige Behörde.

Nach bestandener Prüfung übernimmt die zuständige Behörde die Änderungen im Anlagenregister .

 

Der Betreiberwechsel ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Vollständige elektronische Anzeige

keine

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Anzeige bei der für Ihre Feuerungsanlage zuständigen Immissionsschutzbehörde stellen.

Kein

30.09.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Als Bezugsort ist die Adesse des Betriebsgeländes mit der Feuerungsanlage maßgeblich.