Für die verbindliche Prüfung, ob eine der genannten Ausnahmen tatsächlich vorliegt, ist ausschließlich der vollständige Wortlaut der europäischen F-Gase-Verordnung maßgeblich. Die Verantwortung für die rechtliche Bewertung und Dokumentation liegt bei den Betreibern.
Nachweisdokumente über die Nutzung der Ausnahme sind für mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der Vollzugsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Für die Nutzung des Onlineantrags ist eine Authentifizierung mit einem Benutzerkonto von "Mein Unternehmenskonto" erforderlich.