Stimmen Sie sich im Vorfeld mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde bezüglich der erforderlichen Unterlagen ab.
Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.
Die elektronische Beantragung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage erfolgt über den gleichen Onlineantrag, mit der auch die Beantragung der Errichtung und des Betriebs erfolgt. Die Auswahl der Verfahrensvariante erfolgt innerhalb der Antragsstellung.