Zu den Aufgaben des Fachbereichs Immissionsschutz gehören die Überwachung und der Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie sämtlicher darauf basierender Vorschriften. Genehmigungs- und Anzeigeverfahren Neuerrichtung einer Anlage einfache oder wesentliche Änderung einer Anlage Teilgenehmigung Zulassung des vorzeitigen Beginns Verfahrensbeschleunigung (Vorantragsberatung/-konferenz bzw. Antragskonferenz) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nachträgliche Anordnungen Nachbarschaftsbeschwerden (Lärm/Gerüche)
Genehmigungsbedürftige Anlagen Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen Genehmigung für eine wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen Vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach BImSchG 44. BImSchV Betrieb einer bestehenden Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen Emissionsrelevante Änderung einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen Endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen Betriebsbeauftragte Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen Messberichte einreichen Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid einreichen Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen mit Verwendung organischer Lösemittel nach 31. BImSchV einreichen Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen nach 30. BImSchV einreichen Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung nach 27. BImSchV einreichen Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei mittelgroßen Feuerungsanlagen nach 44. BImSchV einreichen Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen nach 30. BImSchV einreichen Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung nach 27. BImSchV einreichen Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei mittelgroßen Feuerungsanlagen nach 44. BImSchV einreichen Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen einreichen Leitfäden und weitere Informationen Bundes-Immissionsschutzgesetz Verfahrenshandbuch Biogasanlagen
Adresse Landratsamt OstalbkreisUmwelt und GewerbeaufsichtDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenTelefon: 07361 503-1381Telefax: 07361 503-1734 E-Mail senden So finden Sie zu uns Externe Links Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg)