So können wir Sie unterstützen:
- Ihr Kind lebt bei Ihnen,
- Sie erziehen Ihr Kind allein,
- der Vater von Ihrem Kind bezahlt den Unterhalt nicht
- oder der Vater von Ihrem Kind stimmt nicht zu der Vater zu sein.
Dann können Sie eine Beistandschaft beantragen.
Die Beistandschaft können Sie beim Jugend-Amt beantragen.
Durch eine Beistandschaft bekommen Sie Unterstützung.
Vielleicht bezahlt der Vater von Ihrem Kind den Unterhalt
nicht.
Dann kümmert sich das Jugend-Amt um den Unterhalt.
Das Sorgerecht für Ihr Kind bleibt bei Ihnen.
Es ändert sich
nicht.
Vielleicht sagt der Vater von Ihrem Kind:
ich bin
nicht der Vater.
Dann kann das Jugend-Amt ihn auffordern einen Test zu machen.
Den Test muss er bei einem Arzt machen.
Mit dem Test kann man beweisen ob er der Vater von ihrem Kind ist.
Für die Beratung müssen Sie
nicht bezahlen.
Und auch
nicht für die Unterstützung.