Allgemeines zum EU-Recht
Freizügigkeit genießen unter bestimmten Voraussetzungen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen, Schweizer Staatsangehörige sowie Berechtigte nach den Austrittsabkommen EU-Vereinigtes Königreich.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert dazu:
Aufenthaltsrechte und Dokumentationspflichten von Arbeitgebern bei Freizügigkeitsberechtigten und Schweizer Staatsangehörigen