Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen. Verantwortliche Personen sind zum Beispiel: Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen Sprengberechtigte Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung Lagerverwalterin oder Lagerverwalter Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein. Online-Antrag Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen Voraussetzungen persönliche Zuverlässigkeit Fachkunde für die jeweils ausgeübte Tätigkeit persönliche Eignung Mindestalter: 21 Jahre deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates Verfahrensablauf Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann Ihnen ein Formular oder ein Online-Prozess zur Verfügug gestellt werden. Gegebenenfalls müssen Sie auch persönlich bei der zuständigen Behörde vorstellig werden. Fristen Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Erforderliche Unterlagen ausgefüllte Antragsformulare gültiger Personalausweis oder Reisepass Nachweis der Fachkunde für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern. Kosten Die Gebühren für die Ausstellung betragen 100 € zzgl. Aufwand des Geschäftsbereichs Umwelt und Gewerbeaufsicht. Die Gebühren für die Verlängerung betragen 60 €. Bearbeitungsdauer Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen. Hinweise keine Rechtsbehelf kein Rechtsgrundlage Sprengstoffgesetz (SprengG): § 20 Befähigungsschein Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung UM - GebVO UM) Freigabevermerk 30.01.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg
Adresse Landratsamt OstalbkreisSicherheit und OrdnungDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenPostanschrift:73428 AalenTelefon: 07361 503-1511/-1498Telefax: 07361 503-1737 E-Mail senden So finden Sie zu uns