Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen. Formulare und weitere Angebote Vollmacht zur Abholung der Waffenbesitzkarte / Europäischer Feuerwaffenpass / kleiner Waffenschein / Jagdschein Voraussetzungen Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde Verfahrensablauf Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen. Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen. Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht. Fristen keine Angabe Erforderliche Unterlagen Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung Jagdschein Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis Bei Vertretung: Vollmacht Kosten Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde Hinweise Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg. Rechtsbehelf Nicht erforderlich. Rechtsgrundlage § 15 Absatz 1 und 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Allgemeines zum Jagdschein) Freigabevermerk 10.03.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Adresse Landratsamt OstalbkreisSicherheit und OrdnungDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenPostanschrift:73428 AalenTelefon: 07361 503-1511/-1498Telefax: 07361 503-1737 E-Mail senden So finden Sie zu uns