Das Waffengesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen der Umgang mit Waffen gestattet ist. Waffen im Sinne des Gesetzes sind insbesondere Schusswaffen, aber auch Hieb- und Stoßwaffen. Bestimmte andere Gegenstände sind den Waffen gleichgestellt. Für den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe ist grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich. Die Abgabe von Waffen oder Munition beim Landratsamt Ostalbkreis ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zuständigkeit: Kreisangehörige Gemeinden ohne die Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd.
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