Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Den "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie bei sich führen wollen: eine Schreckschusswaffe, eine Reizstoffwaffe oder eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung Der Begriff "Führen" bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eingezäuntes Grundstück) oder einer Schießstätte. Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat - in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit. Auch erlaubnisfreie Waffen und Munition müssen Sie ordnungsgemäß aufbewahren. Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung. Online-Antrag Kleiner Waffenschein - Erteilung Formulare und weitere Angebote Vollmacht zur Abholung der Waffenbesitzkarte / Europäischer Feuerwaffenpass / kleiner Waffenschein / Jagdschein Voraussetzungen Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind: Mindestalter: 18 Jahre Zuverlässigkeit persönliche EignungDie erforderliche persönliche Eignung besitzen Sie beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind. Verfahrensablauf Sie müssen den Kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an. Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie vor allem folgende Auskünfte ein: Auskunft aus dem Bundeszentralregister Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister Stellungnahme des Landeskriminalamts Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums Stellungnahme des Zollkriminalamtes Stellungnahme des Landesamts für Verfassungsschutz Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein amts- oder fachärztliches oder ein fachpsychologisches Zeugnis verlangen. Fristen keine Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass) möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis Kosten 90,00 € Hinweise Der "Kleine Waffenschein" ist nicht befristet. Auch wenn Sie erlaubnisfreie Waffen oder Munition besitzen, müssen Sie alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, dass diese Gegenstände nicht abhanden kommen oder andere Personen sie nicht unerlaubt an sich nehmen. Rechtsbehelf Widerspruch Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung der jeweiligen Verfügung Rechtsgrundlage Waffengesetz (WaffG): § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis § 5 Zuverlässigkeit § 6 Persönliche Eignung § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen § 36 Aufbewahren von Waffen und Munition Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (WaffG) - Waffenliste Freigabevermerk 17.02.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Adresse Landratsamt OstalbkreisSicherheit und OrdnungDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenPostanschrift:73428 AalenTelefon: 07361 503-1511/-1498Telefax: 07361 503-1737 E-Mail senden So finden Sie zu uns