Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen bedarf einer Genehmigung, die Ihnen die Sprengstoffbehörde erteilt. Falls Sie an einem staatlich anerkannten Grundlehrgang/Wiederholungslehrgang teilnehmen möchten, ist eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. ZuständigkeitKreisangehörige Gemeinden ohne die Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd
Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
Kontakt Petra Diepold Teamleiter/inTelefon: 07361 503-1515Telefax: 07361 503-581515 E-Mail an Petra Diepold Geschäftsbereich: Sicherheit und Ordnung Fachrichtung: Waffen- und Sprengstoffrecht Dienstgebäude:Stuttgarter Straße 4173430 Aalen Formulare / Online-Anträge Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Absatz 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz Anzeige zum Verkauf pyrotechnischer Gegenstände gem. § 14 SprengG (pdf, 78.9 KB)