Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen. Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg. Online-Antrag Jagdschein Formulare und weitere Angebote Vollmacht zur Abholung der Waffenbesitzkarte / Europäischer Feuerwaffenpass / kleiner Waffenschein / Jagdschein Voraussetzungen Voraussetzungen für den Jagdschein sind: Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung Mindestalter: 16 Jahre Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen. Verfahrensablauf Die Verlängerung Ihres Jagdscheins müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen (direkt in der jeweiligen Stelle vor Ort, online (sofern dies angeboten wird) oder schriftlich per Post). Senden Sie den Antrag mit der Post, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Jagdschein beifügen. Die zuständige Stelle sendet Ihnen den verlängerten Jagdschein ebenfalls mit der Post zurück. Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an. Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie mit der Post einen Gebührenbescheid. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen. Fristen keine Erforderliche Unterlagen Personalausweis Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens: EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Hinweis: Ihr Jagdschein wird nur für den Zeitraum verlängert, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln. Kosten Jagdschein für 1 Jahr: 70,00 € Jagdschein für 3 Jahre: 140,00 € Zweitfertigung: 35,00 € Ausländer/-Tagesjagdscheine: 50,00 € Jugendjagdschein: 70,00 € jeweils zzgl. Jagdabgabe Falknerjagdschein für 1 Jahr: 35,00 € Falknerjagdschein für 3 Jahre: 70,00 € jeweils zzgl. Jagdabgabe Hinweise Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Wildforschungsstelle und im Internetauftritt des Landesbetriebes ForstBW. Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten. Rechtsbehelf kein Rechtsgrundlage Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG): § 26 Jägerprüfung, Jagdschein § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung § 28 Jagdabgabe Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (pdf) Bundesjagdgesetz (BJagdG): § 15 Allgemeines zum Jagdschein § 16 Jugendjagdschein § 17 Versagung des Jagdscheins § 18 Entziehung des Jagdscheins Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022 Freigabevermerk 31.03.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Adresse Landratsamt OstalbkreisSicherheit und OrdnungDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenPostanschrift:73428 AalenTelefon: 07361 503-1511/-1498Telefax: 07361 503-1737 E-Mail senden So finden Sie zu uns