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Beratungs- und Prüfbehörde

Die Beratungs- und Prüfbehörde (ehemals Heimaufsicht) des Ostalbkreises ist die zuständige Aufsichtsbehörde für stationäre Einrichtungen für volljährige pflegedürftige Menschen sowie für Einrichtungen der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderungen im Ostalbkreis.

Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) sowie die dazugehörige Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz-Ausführungsverordnung (TPQGAVO). Ziel ist es, Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderungen zu schützen und eine dauerhaft hohe Qualität der Betreuung und Pflege in den Einrichtungen sicherzustellen.

Hierzu informiert und berät die Beratungs- und Prüfbehörde die Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörige und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sowie die Einrichtungen bzw. deren Träger.

Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, werden die Einrichtungen durch wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen) sowie bei Bedarf anlassbezogen (Anlassprüfungen) überprüft. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und eine angemessene Pflege- und Betreuungsqualität gewährleistet ist. Die Prüfungen finden grundsätzliche unangemeldet satt.

Beschwerden oder Hinweise können per E-Mail an heimaufsicht@ostalbkreis.de gerichtet werden.

Eine Übersicht aller stationären Pflegeeinrichtungen im Ostalbkreis sowie Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie im Pflegeführer des Ostalbkreises. Weitere Informationen rund um die Themen Pflege und Versorgung erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Ostalbkreis.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind verpflichtet, ihre Inbetriebnahme spätestens einen Monat vor Eröffnung bei der Beratungs- und Prüfbehörde anzuzeigen.
Die Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) bietet ein umfassendes Informations-, Beratungs- und Serviceangebot rund um ambulant betreute Wohngemeinschaften.
Die Beschwerdestelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften ist beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eingerichtet.

Landratsamt Ostalbkreis
Sicherheit und Ordnung
Beratungs- und Prüfbehörde
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Postanschrift:
73428 Aalen
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So finden Sie zu uns

Tobias Witt
Stellv. Geschäftsbereichsleiter/in
Telefon: 07361 503-1510
Telefax: 07361 503-581510
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Geschäftsbereich: Sicherheit und Ordnung
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Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen