Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Wollen Sie auf Reisen in und durch Staaten der Europäischen Union (EU) oder die Staaten Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein. Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen. Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat). Online-Antrag Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses Antrag auf Verlängerung/Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses Formulare und weitere Angebote Vollmacht zur Abholung der Waffenbesitzkarte / Europäischer Feuerwaffenpass / kleiner Waffenschein / Jagdschein Voraussetzungen Voraussetzung für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist, dass Sie zum Besitz der Waffen berechtigt sind, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen. Verfahrensablauf Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch elektronisch zum Download zur Verfügung. Fristen Der Europäische Feuerwaffenpass gilt fünf Jahre lang. Sie können ihn zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern lassen. Sind bei Sportschützen und Jägern nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder mit glatten Läufen eingetragen, beträgt die Gültigkeit zehn Jahre. Erforderliche Unterlagen Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitnehmen wollen (nur bei erlaubnispflichtigen Waffen) Lichtbild Personalausweis oder Reisepass Kosten Ausstellung 55 € Verlängerung 38 € Hinweise keine Rechtsbehelf Widerspruch Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung der jeweiligen Verfügung Rechtsgrundlage Waffengesetz (WaffG): § 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV): § 33 Europäischer Feuerwaffenpass Freigabevermerk 24.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Adresse Landratsamt OstalbkreisSicherheit und OrdnungDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenPostanschrift:73428 AalenTelefon: 07361 503-1511/-1498Telefax: 07361 503-1737 E-Mail senden So finden Sie zu uns