Ich habe meine eAT-Karte verloren/gestohlen – was tun?
Bitte zunächst mögliche Fundbüros etc. aufsuchen.
Sollte das verloren gegangene Dokument nicht auftauchen, bitte Verlust/Diebstahl anzeigen und bei uns Ersatz beantragen. Ausweispapiere sind mitzuführen/vorzulegen.
Ich habe/beantrage vorübergehenden Schutz (z. B. Ukraine).
Für ukrainische Staatsangehörige gilt die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG kraft Gesetz/Verordnung gemäß § 2 Abs. 1 Ukraine Aufenthaltserlaubnis Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV)
automatisch bis einschließlich 04.03.2027 fort. Ein Verlängerungsantrag und eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde sind hierfür nicht erforderlich.
Eine "Verlängerung in Kartenform" erfolgt nicht. Insbesondere wird kein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Dass auf Ihrer Karte ggf. ein früheres Ablaufdatum aufgedruckt ist, ist daher unschädlich; die Fortgeltung gilt einschließlich der bisherigen Auflagen/Nebenbestimmungen (z. B. Erwerbstätigkeit). Ebenso bleibt die Möglichkeit zum Bezug von Sozialleistungen sowie die Reisemöglichkeiten und sonstige Gewährleistungen und Freiheiten erhalten.
Der Ostalbkreis hat hierzu im Dezember 2025 ein Hinweisschreiben versendet. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich zu Ihrem Ausweisdokument das ständige Mitführen der Aufenthaltserlaubnis (mit abgelaufenem Datum) und des Hinweisblattes.
Sollte Ihnen das Schreiben nicht vorliegen, ist dies nicht relevant, da das Hinweisschreiben lediglich ein Entgegenkommen/Service des Ostalbkreises darstellt. Es besteht keine Verpflichtung, dieses Schreiben zu besitzen. Auch erfahren Sie keinerlei Nachteile, wenn Sie nicht im Besitz des Schreibens sind. Sie müssen dieses nicht neu anfordern.
Ich bin EU-/EWR-Bürger oder Schweizer - brauche ich einen Aufenthaltstitel?
In der Regel nein, weil der Aufenthalt über das Freizügigkeitsrecht geregelt ist; Familienangehörige ohne EU-Staatsangehörigkeit benötigen aber in der Regel einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Bürgern), Rechtsgrundlage: § 2 FreizügG/EU.
Was ist eine Verpflichtungserklärung?
Damit verpflichtet sich eine Person in Deutschland, bestimmte Kosten (z.B. Lebensunterhalt, ggfs. Rückreise) für den Besuch oder während eines Studiums zu übernehmen.
Nähere Informationen zur Verpflichtungserklärung (Link zum Auswärtigen Amt)