Zuständigkeiten
Sie haben ein Bauvorhaben und fragen sich, an wen Sie sich wenden können?Für Ihr Bauvorhaben (Bauantrag oder auch Bauvoranfrage) ist das Landratsamt Ostalbkreis (Baurechtsbehörde) zuständig, wenn Ihr Vorhaben in einer der folgenden Ortschaften liegt:
| Abtsgmünd | Hüttlingen | Neuler | Stödtlen |
| Adelmannsfelden | Iggingen | Obergröningen | Täferrot |
| Bopfingen | Jagstzell | Oberkochen | Tannhausen |
| Durlangen | Kirchheim | Rainau | Unterschneidheim |
| Ellenberg | Lauchheim | Riesbürg | Waldstetten |
| Eschach | Leinzell | Rosenberg | Westhausen |
| Essingen | Lorch | Ruppertshofen | Wört |
| Göggingen | Mutlangen | Schechingen | |
| Gschwend | Neresheim | Spraitbach |
Bitte beachten Sie, dass das Landratsamt Ostalbkreis für Ihr Bauvorhaben nicht zuständig ist, wenn Ihr Vorhaben in den Städten Aalen, Ellwangen oder Schwäbisch Gmünd (Große Kreisstädte) liegt. Diese Städte haben jeweils eigene Baurechtsbehörden. Bitte wenden Sie sich für Ihr Bauvorhaben in diesen Fällen an die jeweilige Baurechtsbehörde der Stadt.
Soweit Ihr Bauvorhaben in der Stadt Heubach oder den Gemeinden Bartholomä, Böbingen, Heuchlingen oder Mögglingen liegt, ist das Landratsamt Ostalbkreis ebenfalls nicht die für Sie zuständige Baurechtsbehörde. Bitte wenden Sie sich bei Bauvorhaben in diesen Städten und Gemeinden an die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein. Diese ist die richtige Baurechtsbehörde für Ihr Vorhaben.
Wie ist der Antrag einzureichen?
Der Bauantrag (oder auch Bauvoranfrage) ist immer digital über die Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBA BW) einzureichen.Die Einreichung von Papieranträgen per Post oder durch Abgabe bei der Baurechtsbehörde ist nicht mehr möglich. Dies gilt für alle Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg.
Tipp: Achten Sie bei der digitalen Einreichung des Antrags über ViBA BW gleich darauf, dass die für Sie zuständige Baurechtsbehörde korrekt ausgewählt ist. Sie vermeiden so Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrags. Das Landratsamt Ostalbkreis kann einen Bauantrag, für den es nicht zuständig ist, leider nicht an die zuständige Große Kreisstadt oder die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein weiterleiten. Der Antrag muss daher leider abgelehnt werden. Es ist von Ihnen erneut ein Antrag bei der für Sie zuständigen Baurechtsbehörde zu stellen.