Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind. Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben, eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen. Online-Antrag Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung Formulare und weitere Angebote Einwilligungserklärung zum E-Mail-Versand/ E-Mail-Kommunikation Empfangsvollmacht Bauantrag Voraussetzungen keine Verfahrensablauf Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen. Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Fristen keine Erforderliche Unterlagen Lageplan Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100 Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein. Kosten Die Gebühren werden entsprechend der geltenden Gebührenverordnung erhoben. Die Kosten betragen je nach Einzelfall zwischen 60 € und 3.000 €. Bearbeitungsdauer keine Angaben möglich Hinweise Rechtsbehelf Bei Nichterteilung ist mit einer allgemeinen Leistungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu klagen. Rechtsgrundlage Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG): §1 Begriffsbestimmungen §2 Arten der Begründung §3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum §4 Formvorschriften §5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums §6 Unselbstständigkeit des Sondereigentums §7 Grundbuchvorschriften §8 Teilung durch den Eigentümer Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) Freigabevermerk 14.10.2025 Justizministerium Baden-Württemberg Bezugsort Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der das Wohnhaus liegt.
Adresse Landratsamt OstalbkreisBaurecht und NaturschutzDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenTelefon: 07361 503-1362Telefax: 07361 503-1477 E-Mail senden So finden Sie zu uns Kontakt Michaela Kling Sachbearbeiter/inTelefon: 07361 503-1364Telefax: 07361 503-581364 E-Mail an Michaela Kling Geschäftsbereich: Baurecht und Naturschutz Fachrichtung: Baurecht - Verwaltung Dienstgebäude:Stuttgarter Straße 4173430 Aalen Download Merkblatt zur Bescheinigung nach Wohneigentumsgesetz (pdf, 80.5 KB)