Landschaftspflege und Vertragsnaturschutz
Unter Landschaftspflege versteht man:
- Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und der Landschaft als Lebensgrundlage und Erholungsraum.
- Schutz freilebender Tier- und Pflanzenarten und ihres Lebensraumes.
- Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes.
Das grundlegende Förderprogramm für die Landschaftspflege ist die Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg (LPR) 2007 vom 14.03.2008. Für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege können beim Landratsamt Zuwendungen des Landes beantragt werden.
Gefördert werden können:
- Vertragsnaturschutz (LPR Teil A) - insbesondere mit Landwirten
- Biotopgestaltung, Artenschutz, Biotop- und Landschaftspflege (LPR Teil B)
- Grunderwerb für Naturschutzzwecke (LPR Teil C)
- Investitionen und Dienstleistungen zum Zwecke des Naturschutzes und Landschaftspflege (LPR Teil D und E)
Nähere Informationen zur Landschaftspflegerichtlinie und zu FAKT/FIONA erhalten Sie unter den aufgeführten Links und beim Landschaftserhaltungsverband Ostalbkreis e.V..