Kinder und junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, die wegen einer (drohenden) Behinderung an der Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind sowie deren Mütter und Väter oder deren Personensorge- und Erziehungsberechtigten haben Anspruch auf Unterstützung durch einen Verfahrenslotsen, z.B. bei folgenden Fragen:
- Welche Leistungen zur Teilhabe kommen in meinem Fall in Betracht?
- Welche Stelle ist für die Hilfe zuständig?
- Wie stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen?
- Wie läuft das Verfahren ab?
- Wer erbringt die Hilfe?
Gerne beraten wir Sie telefonisch, online oder persönlich im Landratsamt in Aalen, Schwäbisch Gmünd oder in Ellwangen.
Wir bitten um Terminvereinbarung.