Qualifizierung
Kindertagespflege - mein Lieblingsjob?
Wer gerne Kinder in ihrem Leben begleitet und dessen Zukunft aktiv mitgestalten möchte, dem eröffnet die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson neue berufliche Perspektiven.
Doch welche Perspektiven sind das eigentlich?
Welche Voraussetzungen sollte ich als Tagesmutter oder Tagesvater mitbringen?
Und wie sieht mein Weg zur Kindertagespflegeperson aus?
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Möchten Sie ihr eigener Chef sein und Kinder dabei begleiten, jeden Tag die Welt neu zu entdecken?
Dann melden Sie sich unverbindlich zu einer unserer Informationsveranstaltungen in Aalen oder Schwäbisch Gmünd an.
Wir werden Sie auf ihrem Weg zur Kindertagespflegeperson begleiten und mit - vorbereitenden und tätigkeitsbegleitenden Qualifizierungen und Fortbildungen
- ausführlichen Informationen und Beratung zu rechtlichen und organisatorischen Fragen
- der Vermittlung passender Familien
- der Begleitung des Tagespflegeverhältnisses
und der Beratung bei pädagogischen Fragen unterstützen.
TapZ-Betreuung | Selbständig oder in Festanstellung
Kindertagespflege im Zusammenschluss bedeutet, dass eine oder mehrere Kindertagespflegepersonen gemeinsam die Betreuung in geeigneten Räumen getrennt vom jeweiligen Familienhaushalt durchführen.
Klassische Kindertagespflege In Selbständigkeit
Bis zu 5 Kinder können (auch gemeinsam mit den eigenen Kindern) im eigenen Haushalt auf selbständiger Basis betreut werden. Die Betreuungszeiten passen sich den Bedürfnissen der Eltern und den Möglichkeiten der Tageseltern an.
Kinderfrau/-mann in Festanstellung
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen können auch Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten (Eltern) betreuen.
Die meisten Kinderfrauen/-männer sind somit überwiegend für Kinder aus dieser einen Familie in deren Haushalt tätig und werden deshalb von den Eltern direkt angestellt.
Persönliche Voraussetzungen
- Motivation zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Engagement, Geduld und Herz
- Interesse an pädagogischen Themen
- Belastbarkeit und Einfühlungsvermögen
Formale Erfordernisse
- Abschluss Grundqualifizierung Kurs I und II
- Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder ( 9 Unterrichtseinheiten)
- Polizeiliches Führungszeugnis, auch für Familienmitglieder ab 14 Jahren im eigenen Haushalt
- Ärztliches Gesundheitszeugnis inklusive Masernschutz
- Volljährigkeit
- gute Deutschsprachkenntnisse (mindestens B2)
- Kindgerechte Räumlichkeiten
Pflegeerlaubnis
- Erlaubnis zur Kindertagespflege nach §43 SGB VIII
- Betreuung von 5 Tageskindern zeitgleich möglich
- Pflegeerlaubnis gültig für 5 Jahre
Infoveranstaltungen / Termine
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