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Qualifizierung

Kindertagespflege - mein Lieblingsjob?
Wer gerne Kinder in ihrem Leben begleitet und dessen Zukunft aktiv mitgestalten möchte, dem eröffnet die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson neue berufliche Perspektiven.

Doch welche Perspektiven sind das eigentlich?
Welche Voraussetzungen sollte ich als Tagesmutter oder Tagesvater mitbringen?
Und wie sieht mein Weg zur Kindertagespflegeperson aus?

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Möchten Sie ihr eigener Chef sein und Kinder dabei begleiten, jeden Tag die Welt neu zu entdecken?

Dann melden Sie sich unverbindlich zu einer unserer Informationsveranstaltungen in Aalen oder Schwäbisch Gmünd an.

Wir werden Sie auf ihrem Weg zur Kindertagespflegeperson begleiten und mit
  • vorbereitenden und tätigkeitsbegleitenden Qualifizierungen und Fortbildungen
  • ausführlichen Informationen und Beratung zu rechtlichen und organisatorischen Fragen
  • der Vermittlung passender Familien
  • der Begleitung des Tagespflegeverhältnisses
und der Beratung bei pädagogischen Fragen unterstützen.

TapZ-Betreuung | Selbständig oder in Festanstellung

Kindertagespflege im Zusammenschluss bedeutet, dass eine oder mehrere Kindertagespflegepersonen gemeinsam die Betreuung in geeigneten Räumen getrennt vom jeweiligen Familienhaushalt durchführen.

Klassische Kindertagespflege In Selbständigkeit

Bis zu 5 Kinder können (auch gemeinsam mit den eigenen Kindern) im eigenen Haushalt auf selbständiger Basis betreut werden. Die Betreuungszeiten passen sich den Bedürfnissen der Eltern und den Möglichkeiten der Tageseltern an. 

Kinderfrau/-mann in Festanstellung

Qualifizierte Kindertagespflegepersonen können auch Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten (Eltern) betreuen.
Die meisten Kinderfrauen/-männer sind somit überwiegend für Kinder aus dieser einen Familie in deren Haushalt tätig und werden deshalb von den Eltern direkt angestellt.

Persönliche Voraussetzungen

  • Motivation zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Engagement, Geduld und Herz
  • Interesse an pädagogischen Themen
  • Belastbarkeit und Einfühlungsvermögen

Formale Erfordernisse

  • Abschluss Grundqualifizierung Kurs I und II
  • Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder ( 9 Unterrichtseinheiten)
  • Polizeiliches Führungszeugnis, auch für Familienmitglieder ab 14 Jahren im eigenen Haushalt
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis inklusive Masernschutz
  • Volljährigkeit
  • gute Deutschsprachkenntnisse (mindestens B2)
  • Kindgerechte Räumlichkeiten

Pflegeerlaubnis

  • Erlaubnis zur Kindertagespflege nach §43 SGB VIII
  • Betreuung von 5 Tageskindern zeitgleich möglich
  • Pflegeerlaubnis gültig für 5 Jahre



Infoveranstaltungen / Termine

Für diesen Bereich sind momentan keine Veranstaltungshinweise veröffentlicht.

Landratsamt Ostalbkreis
Jugend und Familie
Kindertagesbetreuung
Dienstgebäude:
Gartenstraße 97
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1006
E-Mail senden
So finden Sie zu uns

Kindertagesbetreuung
Dienststelle Schwäbisch Gmünd

Dienstgebäude:
Haußmannstraße 29
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07361 503-1006
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