Der Ostalbkreis sucht Personen, welche die Interessen eines jungen Menschen ehrenamtlich wahrnehmen. Am 01.01.2023 trat eine Reform des Vormundschaftsrechts in Kraft. Ein Ziel der Reform ist, dass Personen, die geeignet und bereit sind Vormundschaften ehrenamtlich zu führen, vorrangig eingesetzt werden. Ehrenamtliche Vormundschaften können Amtsvormundschaften und beruflich geführte Vormundschaften nicht ersetzen aber durchaus ergänzen! Vormundschaft/PflegschaftJunge Menschen sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht voll geschäftsfähig, sondern werden in der Regel von ihren Eltern vertreten. Manchmal können oder wollen Eltern jedoch ihre elterliche Sorge für ein Kind aus unterschiedlichsten Gründen nicht ausüben. In solchen Fällen bestellt das Familiengericht eine Person, die Vormund genannt wird. Den jungen Menschen, für den ein Vormund bestellt wurde, nennt man Mündel. Ein Vormund ist jedoch nicht dazu da, die leiblichen Eltern zu bevormunden. An oberster Stelle steht immer das Wohl und die Interessen des Mündels. Er ist gesetzlicher Vertreter der Mündels. Werden nur Teile der elterlichen Sorge auf eine vom Familiengericht bestellte Person übertragen, so wird dies eine Pflegschaft genannt. Vormundschaft als EhrenamtIn Ihrer ehrenamtlichen Vormundschaft kooperieren Sie zum Wohle Ihres Mündels mit verschiedenen Institutionen und Behörden, wie beispielsweise dem Jugendamt, Jugendhilfeeinrichtungen, Pflegeeltern, Schulen oder Ärzten. Das Ziel ist es, mit und für Ihr Mündel eine gute Lebenssituation zu schaffen, damit der Start in ein eigenes und selbstständiges Leben gelingt. In Ihrem Ehrenamt stehen Sie als vertrauensvoller Ansprechpartner an der Seite Ihres Mündels. Als Vormund für einen minderjährigen geflüchteten Menschen sollten Sie diesem auch bei ausländerrechtlichen Fragen beistehen und seine Integration unterstützen. Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten werden über die Fachstelle Ehrenamtliche Vormundschaften vermittelt. WissenswertesEinige junge Menschen reisen aus dem Ausland ohne ihre Eltern ein und leiden unter den Fluchterfahrungen. Kinder und Jugendliche, die durch das Jugendamt vermittelt werden, leben in Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien. Sie müssen den jungen Mensch nicht in Ihrem Haushalt aufnehmen. Manche haben körperliche oder seelische Vernachlässigung erfahren. Sie sind bei der Ausübung Ihres Ehrenamtes versichert und erhalten eine jährliche Aufwandspauschale von derzeit 450,00 Euro. Pädagogische oder rechtliche Vorkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig. Sind Sie interessiert? Dann melden Sie sich bei uns!
Kontakt Annika Walper SozialpädagoginTelefon: 07361 503-1922Telefax: 07361 503-581922 E-Mail an Annika Walper Geschäftsbereich: Jugend und Familie Fachrichtung: Beistandschaften/Pflegschaften/Vormundschaften Dienstgebäude:Stuttgarter Straße 4173430 Aalen