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Schwangerenberatung / Schwangerschaftskonfliktberatung

Jeder Mensch hat das Recht, sich in allen Fragen einer Schwangerschaft von einer hierfür vorgesehenen Schwangerschaftsberatungsstelle beraten zu lassen. In unserer Schwangerenberatung erhalten Ratsuchende Informationen, Beratung und praktische Hilfen. Unsere Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht und beraten auf Wunsch auch anonym. Sie können allein, als Paar, oder auch mit anderen Ihnen nahestehenden Personen zu uns kommen. Die Beratung ist unentgeltlich und wir stellen Ihnen geeignetes Informationsmaterial zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um nicht unnötig warten zu müssen.

Beratung und Hilfe für werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr

Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft, der Geburt und dem Leben mit dem Kind, beraten und informieren wir Sie umfassend, unkompliziert und auf Ihre Situation abgestimmt zu:
  • Schwangerschafts- und Familienfragen vor und nach der Geburt (z.B. Hebamme, Klinik, Mutterschutz, Elternzeit, Kurse, Familienplanung)
  • Psychosoziale Beratung vor, während und nach einer vorgeburtlichen Diagnostik (z.B. Erkrankung, Risiken)
  • Familienfördernde Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld)
  • Private Hilfen (z.B. Stiftungsgelder)
  • Fragen rund ums Kind (z.B. Ernährung, Erziehung, Betreuung)
  • Anderen Fachdiensten, die in dieser Zeit hilfreich sein können
  • Vertrauliche Geburt - darf niemand von Ihrer Schwangerschaft wissen und möchten Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben, begleiten wir Sie durch die Schwangerschaft und wenn Sie möchten auch in der Zeit danach.

Schriftzug Land Baden-Württemberg Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Schwangerschaftskonfliktberatung (nach § 219 StGB)

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nach § 219 StGB durch und stellen nach Abschluss der Beratung die Beratungsbescheinigung aus, die zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs erforderlich ist.
  • Wir hören Ihnen zu, wenn Sie hin- und hergerissen sind und begleiten Sie in Ihrem Entscheidungsprozess,
  • informieren über Hilfsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten,
  • sagen Ihnen, wie es bei einer Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch weitergeht,
  • informieren über die Methoden eines Abbruchs und den Ablauf der Kostenübernahme,
  • sind auch weiter für Sie da, egal wie Sie sich entscheiden.
Die Entscheidung, ob Sie ihre Schwangerschaft beenden lassen, oder sie fortsetzen, liegt allein bei Ihnen.

Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.


Weitere Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Ostalbkreis:

Elke Burger
Sozialpädagoge/in
Telefon: 07361 503-1570
Telefax: 07361 503-581570
E-Mail an Elke Burger
Geschäftsbereich: Jugend und Familie
Fachrichtung: Fachzentrum frühe Hilfen - JuFam
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Jasmin Mack
Stellv. Sachgebietsleiter/in
Telefon: 07171 32-4254
Telefax: 07171 32-584254
E-Mail an Jasmin Mack
Geschäftsbereich: Jugend und Familie
Fachrichtung: Fachzentrum frühe Hilfen - JuFam
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Maria Römer
Diplom-Sozialpädagoge/in (BA)
Telefon: 07171 32-4559
Telefax: 07171 32-584559
E-Mail an Maria Römer
Geschäftsbereich: Jugend und Familie
Fachrichtung: Fachzentrum frühe Hilfen - JuFam
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Birgit Stephan
Leiterin des Fachzentrums
Telefon: 07361 503-1589
Telefax: 07361 503-581589
E-Mail an Birgit Stephan
Geschäftsbereich: Jugend und Familie
Fachrichtung: Fachzentrum frühe Hilfen - JuFam
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen