Alle, die mit Kindern und Jugendlichen haupt- und ehrenamtlich arbeiten, können sich bei Unsicherheiten oder zur fachlichen Einschätzung möglicher Gefährdungslagen an eine insoweit erfahrene Fachkraft (IEF) wenden. Dies dient der fachlichen Reflexion und der Erhöhung der Handlungssicherheit.
Fachkräfte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind gemäß § 8a SGB VIII verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuzuziehen.
Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine akute Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich bitte unverzüglich direkt an den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes Ostalbkreis.
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) - Jugendamt Ostalbkreis
Dienststelle Aalen
Telefon 07361 503-1454
jugendundfamilie.aa[at]ostalbkreis.de
Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Telefon 07171 32-4267
jugendundfamilie.gd[at]ostalbkreis.de
Dienststelle Ellwangen
Telefon 07961 567-3455
jugendundfamilie.el[at]ostalbkreis.d
In akuten Notfällen ist die Polizei unter der Rufnummer 110 zu verständigen.
Die Angebote des präventiven Kinderschutzes ersetzen keine Gefährdungsmeldung und keine Intervention des Jugendamtes.