Logo Ostalbkreis
Leichte Sprache – zur Erklärung in Leichter Sprache Gebärdensprache – Erklärung
Suche

Menü

Präventiver Kinderschutz im Ostalbkreis

Der präventive Kinderschutz im Ostalbkreis richtet sich ausschließlich an Fachkräfte und Ehrenamtliche, die beruflich oder im Rahmen ihres Engagements mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Ziel ist es, Handlungssicherheit zu stärken, frühzeitig zu sensibilisieren und Fachkräfte bei Unsicherheiten im Umgang mit möglichen Gefährdungslagen fachlich zu beraten.

Präventiver Kinderschutz bedeutet fachliche Unterstützung, Orientierung und Vernetzung, bevor es zu einer akuten Kindeswohlgefährdung kommt. Er trägt dazu bei, Risiken frühzeitig wahrzunehmen, professionell einzuordnen und geeignete Handlungsschritte zu entwickeln.
Der präventive Kinderschutz ist klar vom intervenierenden Kinderschutz des Jugendamtes zu unterscheiden. Er ersetzt keine Gefährdungsmeldung und übernimmt keine Entscheidungen im Sinne der Eingriffsverwaltung.

Dieses Angebot richtet sich an:
  • pädagogische Fachkräfte (z. B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendhilfe)
  • Fachkräfte freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe
  • Ehrenamtliche in Vereinen, Verbänden und Initiativen
  • Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger gemäß § 4 KKG

Die Koordination Präventiver Kinderschutz ist die zentrale Anlaufstelle für alle fachlichen Anfragen, Beratungsbedarfe und Orientierungsfragen im Bereich des präventiven Kinderschutzes im Ostalbkreis.
Sämtliche Anfragen laufen gebündelt über die Koordination. Von dort erfolgt - abhängig vom Anliegen - die Bereitstellung von Informationen, die Vermittlung geeigneter Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner oder die Organisation weiterführender Unterstützung.

Kontakt

Frank Hutter
Koordination Präventiver Kinderschutz beim Landratsamt Ostalbkreis
Telefon 07361 503 1485
frank.hutter[at]ostalbkreis.de
Tanja Feifel
Sekretariat
Telefon 07361 503 1473
tanja.feifel[at]ostalbkreis.de

Alle Personen, die haupt- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben bei Unsicherheiten oder zur fachlichen Einschätzung möglicher Gefährdungslagen Anspruch auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (IEF). Insoweit erfahrene Fachkräfte unterstützen bei der fachlichen Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen, insbesondere im Rahmen des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII. Die Beratung dient der fachlichen Reflexion, der strukturierten Einschätzung von Situationen sowie der Erhöhung der Handlungssicherheit.
Die Fallverantwortung verbleibt jederzeit bei der anfragenden Person, Fachkraft oder Einrichtung.
Die Vermittlung einer geeigneten insoweit erfahrenen Fachkraft erfolgt ausschließlich über die Koordination Präventiver Kinderschutz.

Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind verpflichtet, den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII wahrzunehmen. Der Ostalbkreis bietet regelmäßig Basisschulungen sowie weiterführende Fortbildungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung an.
Zur Anmeldung zu den Schulungen nach § 8a SGB VIII

Alle, die mit Kindern und Jugendlichen haupt- und ehrenamtlich arbeiten, können sich bei Unsicherheiten oder zur fachlichen Einschätzung möglicher Gefährdungslagen an eine insoweit erfahrene Fachkraft (IEF) wenden. Dies dient der fachlichen Reflexion und der Erhöhung der Handlungssicherheit.
Fachkräfte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind gemäß § 8a SGB VIII verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuzuziehen.
Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine akute Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich bitte unverzüglich direkt an den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes Ostalbkreis.

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) - Jugendamt Ostalbkreis

Dienststelle Aalen
Telefon 07361 503-1454
jugendundfamilie.aa[at]ostalbkreis.de
Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Telefon 07171 32-4267
jugendundfamilie.gd[at]ostalbkreis.de
Dienststelle Ellwangen
Telefon 07961 567-3455
jugendundfamilie.el[at]ostalbkreis.d

In akuten Notfällen ist die Polizei unter der Rufnummer 110 zu verständigen.

Die Angebote des präventiven Kinderschutzes ersetzen keine Gefährdungsmeldung und keine Intervention des Jugendamtes.