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Baurecht

Zuständigkeiten

Sie haben ein Bauvorhaben und fragen sich, an wen Sie sich wenden können?
Für Ihr Bauvorhaben (Bauantrag oder auch Bauvoranfrage) ist das Landratsamt Ostalbkreis (Baurechtsbehörde) zuständig, wenn Ihr Vorhaben in einer der folgenden Ortschaften liegt:

AbtsgmündHüttlingenNeulerStödtlen
AdelmannsfeldenIggingenObergröningenTäferrot
BopfingenJagstzellOberkochenTannhausen
DurlangenKirchheimRainauUnterschneidheim
EllenbergLauchheimRiesbürgWaldstetten
EschachLeinzellRosenbergWesthausen
EssingenLorchRuppertshofenWört
GöggingenMutlangenSchechingen
GschwendNeresheimSpraitbach

Bitte beachten Sie, dass das Landratsamt Ostalbkreis für Ihr Bauvorhaben nicht zuständig ist, wenn Ihr Vorhaben in den Städten Aalen, Ellwangen oder Schwäbisch Gmünd (Große Kreisstädte) liegt. Diese Städte haben jeweils eigene Baurechtsbehörden. Bitte wenden Sie sich für Ihr Bauvorhaben in diesen Fällen an die jeweilige Baurechtsbehörde der Stadt.
Soweit Ihr Bauvorhaben in der Stadt Heubach oder den Gemeinden Bartholomä, Böbingen, Heuchlingen oder Mögglingen liegt, ist das Landratsamt Ostalbkreis ebenfalls nicht die für Sie zuständige Baurechtsbehörde. Bitte wenden Sie sich bei Bauvorhaben in diesen Städten und Gemeinden an die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein. Diese ist die richtige Baurechtsbehörde für Ihr Vorhaben.

Wie ist der Antrag einzureichen?

Der Bauantrag (oder auch Bauvoranfrage) ist immer digital über die Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBA BW) einzureichen.
Die Einreichung von Papieranträgen per Post oder durch Abgabe bei der Baurechtsbehörde ist nicht mehr möglich. Dies gilt für alle Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg.

Tipp: Achten Sie bei der digitalen Einreichung des Antrags über ViBA BW gleich darauf, dass die für Sie zuständige Baurechtsbehörde korrekt ausgewählt ist. Sie vermeiden so Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrags. Das Landratsamt Ostalbkreis kann einen Bauantrag, für den es nicht zuständig ist, leider nicht an die zuständige Große Kreisstadt oder die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein weiterleiten. Der Antrag muss daher leider abgelehnt werden. Es ist von Ihnen erneut ein Antrag bei der für Sie zuständigen Baurechtsbehörde zu stellen.

Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis wird gemäß § 72 Abs. 3 Landesbauordnung (LBO) von der Gemeinde geführt. Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann direkt bei der zuständigen Gemeinde/Stadt beantragt werden.

Die Nutzung des Virtuellen Bauamts Baden-Württemberg, kurz ViBa Baden-Württemberg, erfordert eine Anmeldung für Privatpersonen mit dem BundID-Konto bzw. für Unternehmer mit einem Unternehmenskonto.
Privatpersonen müssen sich hierfür entweder mit einem ELSTER-Zertifikat oder mit der Onlinefunktion des Personalausweises identifizieren. Eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist nicht ausreichend. Das BundID-Konto ist kostenfrei.
  • Das ELSTER-Zertifikat besitzen Sie bereits, wenn Sie Ihre Steuererklärung online einreichen. Sie benötigen für die Kontoerstellung nur dieses Zertifikat und die E-Mailadresse, welche für ELSTER genutzt wird.
  • Zu der Onlinefunktion des Personalausweises benötigen Sie noch den persönlichen PIN, ein Smartphone oder Kartenlesegerät sowie die AusweisApp (die Online-Funktion kann nachträglich bei der Meldebehörde aktiviert werden).
Die einreichende Person ist die alleinige Ansprechperson im gesamten Verfahren! Alle Nachrichten – auch die Bescheide und Gebühren – können ausschließlich von der einreichenden Person gelesen und beantwortet werden. Falls der Bauherr/die Bauherrin die Nachrichten erhalten möchte, muss dieser/diese den Antrag selbst einreichen.
Im Falle der Einreichung durch den Entwurfsverfasser oder sonstigen Vertreter, wird eine Empfangsvollmacht benötigt!

Dasselbe gilt für Bauherrengemeinschaften, die einen Vertreter zu bestellen haben.
Die Formulare hierfür stehen unter "Formulare/Online-Anträge" zur Verfügung.

Anforderungen an die Antragsunterlagen:
  • Die Bauvorlagen sind ausschließlich im archivfähigen PDF/A-1a-Format einzureichen.
  • Bearbeitungsrechte dürfen nicht eingeschränkt sein. Auch sollten die Dokumente in Leserichtung hochgeladen werden.
  • Jede Bauvorlage muss als Einzeldatei eingereicht werden, Bauzeichnungen dürfen nicht als mehrseitiges Dokument zusammengefasst werden.
  • Der Dateiname sollte selbsterklärend sein, d.h. auch keine Abkürzungen.
  • Bei Nachreichungen ist auf ein aktuelles Datum zu achten.
  • Auf jedem Dokument muss der Name im Unterschriftenfeld in Textform angegeben werden.
  • Weitere Informationen sowie Tutorials
Welche Baurechtsbehörde für Ihren Bauort zuständig ist, erfahren Sie im Zuständigkeitsfinder auf der Homepage Bau The Länd.